Verordnung zur Änderung der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 28.7.2020 (gültig ab 1.8 bis 16.8)
Stand: 31.7.2020
Die 6. Bayer. IfSMV wurde im §9 Abs. 1 Nr. 1 geändert, so dass ab dem 01.08.2020 die derzeit geltende Begrenzung der Trainingsgruppen in Kampfsportarten auf höchstens fünf Personen auf diejenigen Kampfsportarten beschränkt wird, bei denen durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist.
Nach einer BJV-Stellungnahme stufte das Ministerium die Sportart Judo nicht zu den Kampfsportarten mit durchgängigen oder über einen längeren Zeitraum beibehaltenem unmittelbaren Körperkontakt ein. Das bedeutet, dass keine Notwendigkeit mehr besteht, für das Training feste 5er Gruppen zu bilden.
Dennoch empfiehlt der BJV für den Vereinsbetrieb und BJV-Maßnahmen, wo immer möglich, einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten (z.B. beim Aufwärmen, Üben der Fallschule, Abstand des Trainers und zwischen den Paaren). Sportartspezifische unvermeidbare Kontakte sollten möglichst kurz gehalten werden und das Partnerwechseln auf ein notwendiges Maß reduziert werden, damit wir Judoka unseren Beitrag zur Risikominimierung beitragen!
Bis das neue Hygienekonzept erstellt ist, ist das bestehende gültig. Wer sich für die Trainings anmeldet ist damit einverstanden und erfüllt die Voraussetzungen.
Bitte so schnell wie möglich in den Doodle Kalender eintragen. In Zukunft bekommt ihr den Link für die neue Woche Donnerstags
Trainingszeiten für Kinder bis 12 Jahre Jg 2008 Dienstags 16:30 – 18:00 Uhr Freitags 16:00 – 17:20
ab 13 Jahre Jg 2007 Montag 18:30 – 20:30 Mittwoch 18:30 – 20:00 Freitag 18:00 – 20:00
Alle Trainings finden bis auf weiteres in der Schulturnhalle Fernpaßstr. statt.